VGM Verein für gesundheitsverträglichen Mobilfunk Liechtenstein



VGM Medienkonferenz Start Abstimmungskapf am 04.11.2009

Volksabstimmung vom 4./6. Dezember 2009
bereffend die Erhöhung des Mobilfunk-Grenzwertes von 0.60 auf 6 V/m

Erklärung des VGM zur NEIN-Parole

Diese Erklärung des VGM wurde den Medien an der Pressekonferenz vom 4. Nov. 2009 übergeben

  • Dass Mobilfunkstrahlung gesundheisschädlich ist, das weiss man schon seit vielen Jahrzehnten. Zur Schadensbegrenzung legte man deshalb bei der Einführung dieser neuen Funktechnik Strahlungs-Grenzwerte fest.
  • Der EU-Rat appellierte mit seiner Empfehlung vom 12. Juli 1999 an die Mitgliedstaaten, dass die Mitgliedstaaten zur Erreichung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus  entsprechende Massnahmen zur Begrenzung der Exposition treffen sollten.
  • Dutzende von weiteren Studien haben in den letzten  Jahren gezeigt, dass die in den 90er Jahren von der ICNIRP festgelegten Grenzwerte  viel zu hoch angesetzt sind.
  • Das EU-Parlament hat  am 3. September 2008 aufgrund der Resultate aus 1500 Studien (Bio-Initiative) mit 522 zu 16 Stimmen gefordert, dass der Grenzwert für die zugelassene Mobilfunkstrahlung drastisch gesenkt werden muss. Die heutigen Grenzwerte würden  besonders schutzbedürftigen Gruppen wie den Schwangeren,  den neugeborenen und der Kinder nicht gerecht. Das Europäische Parlament stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Grenzwerte  nicht mehr aktuell sind, da sie seit 1999 nicht mehr angepasst wurden.
  • Die von der Liechtensteiner Regierung in den Jahren 2004 und 2009 in Auftrag gegebenen Mobilfunk-Studien zur Reduzierung der gesundheitsschädlichen Mobilfunk-Strahlenbelastung kommen alle zum Schluss, dass die mobile Kommunikation mit einer Feldstärke von 0,60 V/m problemlos funktioniert.
  • Unter Fachleuten ist man sich einig: Je höher die Strahlenbelastung, desto grösser die gesundheitliche Schädigung. Aus diesem Grunde entschied sich der Liechtensteiner Landtag am 29. Mai 2008 mit 24:1 zur Senkung der Mobilfunk-Strahlenbelastung. Der Gesetzgeber legte zum Schutz der Bevölkerung im neuen Umweltschutzgesetz den Grenzwert  neu auf 0,60 V/m fest. Das bedeutet gegenüber dem heutigen Grenzwert eine Reduktion der Strahlenbelastung um Faktor zehn.
  • Der angeblich tiefere Grenzwert  für «Orte mit empfindlicher Nutzung» OMEN in der Schweiz  im Vergleich zur EU ist reine Augenauswischerei. Die 6.0 V/m gelten nur an Orten mit empfindlicher Nutzung, also in Kindergärten und Altersheimen,  und  nur hinter abschirmenden Hausfassaden. Die durchschnittliche Strahlenbelastung in der Schweiz ist daher nicht tiefer als in der EU.
  • Das BAKOM (Schweizer Bundesamt für Kommunikation)  schreibt in einer Verfügung vom 23. Mai 2000: «Als versorgt gilt ein Gebiet, wenn die Nutzfeldstärke  folgende Werte aufweist:  900 MHz = 0,000 178 V/m / für  1800 MHz = 0,000 355 V/m.» Die zum mobil telefonieren erforderliche Feldstärke liegt also z.B. bei GSM 900 MHz um Faktor  224 719 tiefer als die in Liechtenstein und der Schweiz geltenden Grenzwerte.
  • Handys funktionierten bereits im Jahr 2003 bei einer Feldstärke von  0, 000 003 87 V/m. Zitat aus einem Brief der Orange Communications AG Zürich vom 7. Nov. 2003: «Ein Handy funktioniert bereits bei einer sehr kleinen Signalstärke von 0, 000 003 87 V/m.

 

Der VGM setzt sich deshalb dafür ein, dass die Mobilfunkinitiative mit dem Ziel der Erhöhung der Strahlenbelastung abgelehnt wird.

  • Wer mobil telefonieren und dabei gesund bleiben will, sagt NEIN zur Mobilfunk-Initiative
  • Wer nicht mobil telefoniert ist durch die Mobilfunkantennen von der geforderten Erhöhung des Grenzwertes ebenfalls betroffen, 24 Stunden rund um die Uhr. Deshalb NEIN zur Erhöhung des Grenzwertes.
  • Gemäss den von der Regierung dem Landtag vorgestellten Studien ist ein Mobilfunknetz mit dem vom Landtag beschlossenen Grenzwert von  0,6 V/m technisch, rechtlich und auch finanziell realisierbar.
  • Wir haben also bei der Volksabstimmung die Wahl, den Weg der Erkenntnis oder den Weg des Leidens zu gehen
  • Mit einem überzeugten NEIN gehen wir den sichereren Weg.

 

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