VGM Verein für gesundheitsverträglichen Mobilfunk Liechtenstein



LIEWO Pro und Kontra vom 8.11.2009

Anmerkungen des VGM zum LIEWO-Beitrag Pro&Kontra

Die LIEWO schreibt in der Einleitung zum Pro&Kontra vom 8.11.2009:
Bei der Volksabstimmung am 4. und 6. Dezember geht es darum, ob das Land beim Mobilfunk eigene Wege mit einer geringeren Feldstärke geht oder sich an den Grenzwerten der Schweiz orientiert.

Das ist nicht ganz korrekt. Es müsste eigentlich heissen:
Bei der Mobilfunk-Abstimmung geht es am 4. und 6- Dezember darum, ob der vom Landtag im Mai 2008 beschlossene tiefere Grenzwert von 0,6 V/m aufgehoben werden soll. Die Initianten wollen den Grenzwert wieder erhöhen und an den Grenzwert der Schweiz anpassen.

 

Die LIEWO stellt zudem auf der Pro&Kontra-Seite in ihrer Umfrage folgende Frage:
Sind Sie für das Anliegen des Initiaivkomitees, den Mobilfunk-Grenzwert auf 6,0 Volt pro Meter festzusetzen?

Korrekt wäre folgende Fragestellung:
Sind Sie für die Erhöhung des vom Landtag beschlossenen Grenzwertes von 0,6 auf 6 Volt pro Meter?

Hier finden Sie den Beitrag LIEWO Pro und Kontra als PDF-Donwload

PRO        

Jürgen Nigg,
Geschäftsführer der Witschaftskammer FL

Die Wirtschaftsverbände sehen in der Herabsetzung des geltenden Grenzwertes um  das Zehnfache die Gefahr, dass sich  Liechtenstein mit diesem Alleingang isoliert und der Wirtschaftsstandort Liechtenstein dadurch einen Wettbewerbsnachteil erleidet. 

Für die Wirtschaftsverbände  stehen drei Gründe im Vordergrund, die für die Beibehaltung des  schweizerischen Vorsorgegrenzwertes sprechen:

Liechtenstein  darf als Kleinstaat mit einem kleinen Markt beim Mobilfunk keinen  Alleingang wagen, sondern muss  die Vorsorgegrenzwerte in Übereinstimmung mit der Schweiz festlegen. Bei der Umstellung auf die  neue Landesvorwahl war Liechtenstein schon einmal teilweise nicht  erreichbar. Das darf sich nicht  wiederholen. Liechtenstein darf  aus Gründen der Versorgungssi-  cherheit keine Abstriche am Mobilfunknetz vornehmen, die zu Versorgungslücken führen. Die Wirtschaftsverbände sind der Auffassung, dass Liechtenstein und vor  allem die Wirtschaft auf eine leistungsfähige, zuverlässige und vor  allem flächendeckende Mobilfunkinfrastruktur angewiesen ist. Dabei  geht es nicht nur ums Telefonieren. In der heute regional und global  vernetzten Wirtschaft werden grosse Mengen an Daten übertragen,  die für das Funktionieren der Wirtschaft unerlässlich sind. Nicht nur  die Wirtschaft, sondern die ganze  Bevölkerung und alle Besucher des  Landes brauchen eine zukunftsgerichtete und leistungsfähige Mobilfunkinfrastruktur. 

Die Verbände nehmen die Befürchtungen um mögliche Schädigungen der Gesundheit ernst. Deshalb sprechen sie sich für einen  gesundheitsverträglichen Mobilfunk aus. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Empfehlung  an die Staaten abgegeben, den  Grenzwert bei 60 V/m festzulegen.  Die Schweiz hat einen Vorsorgegrenzwert von 6 V/m eingeführt, der derzeit auch in Liechtenstein  gilt. Untersuchungen zeigen, dass  der geltende Grenzwert, der um das Zehnfache unter der WHO-Empfehlung liegt, gesundheitsverträglich ist. Eine gesundheitsverträgliche Mobilfunkversorgung ist  mit dem tiefen Vorsorgegrenzwert  von 6 V/m – wie in der Schweiz – gewährleistet. Deshalb Ja für einen  gesundheitsverträglichen Mobilfunk.

Kontra     

Karin Pfister-Marxer,
VGM-Präsidentin

Ich will gesünder telefonieren,  heisst unsere Botschaft – daher  sprechen wir uns für ein klares  Nein zur Mobilfunkinitiative  der Wirtschaftsverbände aus. 

Ein Nein zur Mobilfunk-Initiative heisst, Nein zur Erhöhung der Strahlenbelastung. Ein Nein bedeutet für die Regierung und die Mobilfunkanbieter, den vom Landtag im Umweltschutzgesetz 2008 festgelegten  Grenzwert zum Schutz der Bevölkerung auf den 1. Januar 2013 zu realisieren. Alle Menschen möchten  gesund bleiben. So lautet der meistgenannte Wunsch bei Umfragen. 

Wenn mobiles Telefonieren und  die Nutzung der Breitbanddienste  mit dem Handy quantitativ und qualitativ mit dem tieferen Grenzwert im ganzen Land zuverlässig  möglich sind, warum sollen wir  dann auf den besseren Schutz der  Gesundheit verzichten?

Dass der Mobilfunkanbieter  Swisscom eine neue Mobilfunktechnik beim Patentamt anmeldet mit der Begründung, die heutige WLAN-Technik schädige das Erbgut und  könne Krebs verursachen, betrachten wir als Zugeständnis, dass die  Mobilfunkanbieter wissen, was Mobilfunkstrahlung anrichten kann. 

Für uns ist unverständlich, dass  die Liechtensteiner Wirtschaftskammer die Erhöhung der Gesundheitsbelastung fordert, obwohl die von der Regierung in Auftrag gegebenen  Studien zeigen, dass mit dem  gesundheitsverträglicheren tieferen  Grenzwert alle angebotenen Sprach-  und Breitbanddienste wie bisher  weiter genutzt werden können. Dazu  ein Zitat aus dem Expertenbericht, den die Regierung dem Landtag im  Oktober unterbreitete: «Die im Jahr 2013 höhere Sprach- und Datennutzung ist – mit dem neuen Grenzwert  von 0,60 V/m – qualitativ und quantitativ hinsichtlich der Bandbreite  und Übertragungsgeschwindigkeit  sichergestellt.» 

Mit der Reduzierung des Grenzwertes befindet sich Liechtenstein nicht auf einem Alleingang, sondern  schliesst sich weiteren Ländern wie  Luxemburg, Belgien, Frankreich an.  Auch in der Schweiz und in Österreich liegen parlamentarische Vorstösse für eine Grenzwertsenkung  vor. Wer gesünder mobil telefonieren, die weiteren Dienstleitungen  nutzen oder ganz einfach die Strahlenbelastung der Sendeantennen  reduzieren will, sagt Nein zur Mobil-  funkinitiative.

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