PRO
Jürgen Nigg,
Geschäftsführer der Witschaftskammer FL
Die Wirtschaftsverbände sehen in der Herabsetzung des geltenden Grenzwertes um das Zehnfache die Gefahr, dass sich Liechtenstein mit diesem Alleingang isoliert und der Wirtschaftsstandort Liechtenstein dadurch einen Wettbewerbsnachteil erleidet.
Für die Wirtschaftsverbände stehen drei Gründe im Vordergrund, die für die Beibehaltung des schweizerischen Vorsorgegrenzwertes sprechen:
Liechtenstein darf als Kleinstaat mit einem kleinen Markt beim Mobilfunk keinen Alleingang wagen, sondern muss die Vorsorgegrenzwerte in Übereinstimmung mit der Schweiz festlegen. Bei der Umstellung auf die neue Landesvorwahl war Liechtenstein schon einmal teilweise nicht erreichbar. Das darf sich nicht wiederholen. Liechtenstein darf aus Gründen der Versorgungssi- cherheit keine Abstriche am Mobilfunknetz vornehmen, die zu Versorgungslücken führen. Die Wirtschaftsverbände sind der Auffassung, dass Liechtenstein und vor allem die Wirtschaft auf eine leistungsfähige, zuverlässige und vor allem flächendeckende Mobilfunkinfrastruktur angewiesen ist. Dabei geht es nicht nur ums Telefonieren. In der heute regional und global vernetzten Wirtschaft werden grosse Mengen an Daten übertragen, die für das Funktionieren der Wirtschaft unerlässlich sind. Nicht nur die Wirtschaft, sondern die ganze Bevölkerung und alle Besucher des Landes brauchen eine zukunftsgerichtete und leistungsfähige Mobilfunkinfrastruktur.
Die Verbände nehmen die Befürchtungen um mögliche Schädigungen der Gesundheit ernst. Deshalb sprechen sie sich für einen gesundheitsverträglichen Mobilfunk aus. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Empfehlung an die Staaten abgegeben, den Grenzwert bei 60 V/m festzulegen. Die Schweiz hat einen Vorsorgegrenzwert von 6 V/m eingeführt, der derzeit auch in Liechtenstein gilt. Untersuchungen zeigen, dass der geltende Grenzwert, der um das Zehnfache unter der WHO-Empfehlung liegt, gesundheitsverträglich ist. Eine gesundheitsverträgliche Mobilfunkversorgung ist mit dem tiefen Vorsorgegrenzwert von 6 V/m – wie in der Schweiz – gewährleistet. Deshalb Ja für einen gesundheitsverträglichen Mobilfunk. |
Kontra
Karin Pfister-Marxer,
VGM-Präsidentin
Ich will gesünder telefonieren, heisst unsere Botschaft – daher sprechen wir uns für ein klares Nein zur Mobilfunkinitiative der Wirtschaftsverbände aus.
Ein Nein zur Mobilfunk-Initiative heisst, Nein zur Erhöhung der Strahlenbelastung. Ein Nein bedeutet für die Regierung und die Mobilfunkanbieter, den vom Landtag im Umweltschutzgesetz 2008 festgelegten Grenzwert zum Schutz der Bevölkerung auf den 1. Januar 2013 zu realisieren. Alle Menschen möchten gesund bleiben. So lautet der meistgenannte Wunsch bei Umfragen.
Wenn mobiles Telefonieren und die Nutzung der Breitbanddienste mit dem Handy quantitativ und qualitativ mit dem tieferen Grenzwert im ganzen Land zuverlässig möglich sind, warum sollen wir dann auf den besseren Schutz der Gesundheit verzichten?
Dass der Mobilfunkanbieter Swisscom eine neue Mobilfunktechnik beim Patentamt anmeldet mit der Begründung, die heutige WLAN-Technik schädige das Erbgut und könne Krebs verursachen, betrachten wir als Zugeständnis, dass die Mobilfunkanbieter wissen, was Mobilfunkstrahlung anrichten kann.
Für uns ist unverständlich, dass die Liechtensteiner Wirtschaftskammer die Erhöhung der Gesundheitsbelastung fordert, obwohl die von der Regierung in Auftrag gegebenen Studien zeigen, dass mit dem gesundheitsverträglicheren tieferen Grenzwert alle angebotenen Sprach- und Breitbanddienste wie bisher weiter genutzt werden können. Dazu ein Zitat aus dem Expertenbericht, den die Regierung dem Landtag im Oktober unterbreitete: «Die im Jahr 2013 höhere Sprach- und Datennutzung ist – mit dem neuen Grenzwert von 0,60 V/m – qualitativ und quantitativ hinsichtlich der Bandbreite und Übertragungsgeschwindigkeit sichergestellt.»
Mit der Reduzierung des Grenzwertes befindet sich Liechtenstein nicht auf einem Alleingang, sondern schliesst sich weiteren Ländern wie Luxemburg, Belgien, Frankreich an. Auch in der Schweiz und in Österreich liegen parlamentarische Vorstösse für eine Grenzwertsenkung vor. Wer gesünder mobil telefonieren, die weiteren Dienstleitungen nutzen oder ganz einfach die Strahlenbelastung der Sendeantennen reduzieren will, sagt Nein zur Mobil- funkinitiative. |